Preise

Transparente Preise – ohne versteckte Gebühren

Die Kosten für die Betreuung durch eine Betreuungskraft sind angemessen und vergleichsweise günstig. Die Angebote richten sich nach den aktuellen Mindestlohn-Bedingungen. Darin enthalten sind alle Steuern und Sozialabgaben für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Kost und Logis sind für das eingesetzte Betreuungspersonal frei.

Betreuungshonorar

695 €

Einmalig pro Jahr

  • Koordination mit den Dienstleistungsunternehmen
  • Betreuung bei Fragen und Problemen
  • Organisation der Anreise
  • Betreuung über die gesamte Vertragszeit

Pflegekosten

ab 82 € / Tag

Zzgl. Feiertagszuschläge

  • Je nach Sprachkenntnissen
  • Je nach Leistungsaufwand
  • Je nach Qualifikation

Fahrtkosten

ab 85 €

Hin- und Rückreise

  • Fahrtkosten sind entfernungsabhängig
  • Organisierte Anreise der Betreuungskraft

Beispielrechnung

Ihre effektiven Kosten pro Monat

Beispielrechnung Ihrer effektiven Kosten bei Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen und zusätzlicher Betreuungsleistungen (Pflegegrad 3).

Kosten Pflegekraft / Monat ab2.501,00 €
abzgl. Leistungen des Pflegegrades 3– 545,00 €
abzgl. Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 € / Jahr)– 201,50 €
abzgl. Steuervorteile (bis zu 4.000 € / Jahr)– 333,00 €
Effektive Kosten Pflegekraft / Monat1.421,50 €

Leistungsumfang

Was eine Betreuungskraft leistet

Körperpflege

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Hilfe bei Darm- oder Blasenentleerung

Ernährung

  • Mundgerechtes Zubereiten
  • Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung

Mobilität

  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Haushalt

  • Wohnung sauber halten und reinigen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkäufe erledigen und begleiten
  • Kochen unter Berücksichtigung von Diäten
  • Pflanzenpflege

Aktivierende Unterstützung

  • Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
  • Unterhaltung durch Gespräche und Spiele
  • Vorlesen

Bitte beachten Sie, dass eine Betreuungskraft meist nicht die Leistungen eines Pflegedienstes ersetzen kann. Sie darf keine medizinische Unterstützung leisten, sondern lediglich Grundpflegetätigkeiten.

Agnieszka Borchardt, Geschäftsführerin PflegeXXL

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Agnieszka Borchardt · Geschäftsführerin PflegeXXL